Diskriminierung

Privates in Bewerbung: Familienplanung im Lebenslauf aufführen?

23.06.25 18:45 Uhr

Privates in Bewerbung: Kinderwunsch als Karrierekiller? | finanzen.net

Im Bewerbungsprozess sehen sich Bewerberinnen und Bewerber mit vielerlei Herausforderungen konfrontiert. Doch besonders bei einem sensiblen Thema wie der Familienplanung versuchen viele, potenzieller Diskriminierung entgegenzuwirken, indem sie ihre Unterlagen anpassen.

Diskriminierung im Bewerbungsprozess

Laut einer von Lena Hipp geleiteten Studie am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), werden Frauen mit Kindern seltener zu Vorstellungsgesprächen eingeladen als kinderlose Frauen und Männer. Auch konnte Hipp zeigen, dass Mütter mit kurzer Elternzeit äußerst negativ betrachtet werden und auch Jahre später noch bei der Jobsuche benachteiligt werden. Müttern mit längerer Elternzeit werden dagegen eher positive Attribute zugesprochen. "Frauen, die nur zwei Monate in Elternzeit gehen, werden häufig als zu engagiert, zu wenig liebend und als Egoshooterin wahrgenommen. Sie sind deutlich seltener eingeladen worden als Frauen, die 12 Monate Elternzeit genommen haben", beschreibt Hipp im Gespräch mit t3n.de.

Wer­bung

Zwar haben auch nicht weibliche Elternteile mit Vorurteilen und Diskriminierung zu kämpfen, Studien wie "Working Parents & Beyond" von stepstone zeigen jedoch, dass besonders Frauen aufgrund von Karenz und Mutterschaft mit deutlichen Nachteilen zu kämpfen haben. Auch Hipps Forschungen sprechen dafür: "Für Väter ist es total unerheblich, ob sie kurz oder lang in Elternzeit gehen. Das spiegelt sich nicht in verbesserten oder geringeren Einladungswahrscheinlichkeiten wider", erklärt sie.

Über Diskriminierung im Bewerbungsprozess berichten jedoch nicht nur Frauen, die bereits Kinder haben, sondern auch werdende Mütter - beispielsweise auf Plattformen wie LinkedIn oder Reddit entstehen immer wieder entsprechende Debatten. Aus Angst vor Diskriminierung geben manche Frauen in ihren Bewerbungsunterlagen private Informationen preis, wie "keine Kinderplanung", "Familienplanung abgeschlossen" oder "Betreuung gesichert".

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland ist es Arbeitgebern jedoch gesetzlich untersagt, im Bewerbungsprozess Fragen zur Familienplanung zu stellen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerberinnen und Bewerber vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder Familienstands. Wird in der Stellenausschreibung oder im Bewerbungsgespräch also explizit nach Familienstand und Kindern gefragt, so bleibt die Angabe dennoch freiwillig. Das Problem ist jedoch, dass eine solche Diskriminierung schwer nachzuweisen ist und Absagen selten mit der Familie oder Familienplanung begründet werden.

Wer­bung

Empfehlungen

Müttern auf Jobsuche empfiehlt die Kölner Personalberaterin Daniela Römer in einem Gespräch mit dem SPIEGEL beispielsweise, die Elternzeit nicht zu erwähnen. "Natürlich sollte man in einer Bewerbung immer die Wahrheit schreiben und nichts reinbringen, was sich nicht belegen lässt. Aber man muss eben auch nicht alles erwähnen", betont Römer. Im Gegenteil dazu kann es jedoch für Bewerberinnen und Bewerber, deren Familienplanung abgeschlossen ist, vorteilhaft sein, dies im Anschreiben zu erwähnen. Auf diese Weise kann signalisiert werden, dass die volle Konzentration nun auf der Karriere liegt.

Letztlich ist die Offenlegung der Familienplanung in Bewerbungsunterlagen ein zweischneidiges Schwert. Während sie kurzfristig die Chancen auf ein Vorstellungsgespräch erhöhen kann, stellt sie eine Preisgabe privater Informationen dar, die rechtlich nicht erforderlich ist.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Sirikarn Rinruesee / Shutterstock.com, Lisa S. / Shutterstock.com